Page 17 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz




            2. Erfahrungssäule                            in Deutschland passen. Der Arbeitgeber kann
            Die Erfahrungssäule ermöglicht es Fachkräften   selbst entscheiden, welche formalen Deutsch-
            ohne formalen Berufsabschluss, aber mit mehr-  kenntnisse er für die zu besetzende Position als
            jähriger Berufserfahrung, nach Deutschland    ausreichend ansieht.
            einzuwandern.
            Berufserfahrung mehr im Fokus                 Anerkennungspartnerschaft
            Bisher waren die zentralen Voraussetzungen    Die Durchführung von Qualifizierungsmaßnah-
            für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt     men in Deutschland zielt darauf ab, die volle
            im Regelfall eine in Deutschland anerkannte   Gleichwertigkeit der ausländischen Berufs-
            Berufsqualifikation der      Fachkraft und ein   qualifikationen zu erlangen. Das Verfahren zur
            Arbeitsplatzangebot durch ein Unternehmen.    Anerkennung des Abschlusses können interna-
            Ab jetzt können Personen mit ausländischem    tionale Fachkräfte nun auch erst in Deutschland
            Berufsabschluss und berufspraktischer Erfah-  einleiten und durchführen.
            rung unter bestimmten Voraussetzungen auch
            ohne Anerkennung ihrer Berufsqualifikation    Unternehmen und Fachkraft schließen dazu
            in allen nicht-reglementierten Berufen nach   eine Vereinbarung, die sogenannte Anerken-
            Deutschland einreisen, um hier eine Erwerbstä-  nungspartnerschaft. Damit wird ermöglicht,
            tigkeit bei einem Arbeitgeber aufzunehmen.    einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer
                                                          qualifizierten Beschäftigung zu erhalten und
            Die Berufserfahrung muss dazu nachweis-       ein erforderliches Anerkennungsverfahren der
            lich zu der in Deutschland angestrebten Be-   Berufsqualifikation erst nach der Einreise be-
            schäftigung befähigen, das heißt zur Tätigkeit   gleitend durchzuführen.











                                      Fachkräfteeinwanderungsgesetz













                 Fachkräftesäule                     Erfahrungssäule                       Potenzialsäule

                   Anerkannte                        Ohne anerkannte                     Arbeitsplatzsuche
               Berufsqualifikation                  Berufsqualifikation,
                                                    mit Berufserfahrung


















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