Page 17 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Fachkräfteeinwanderungsgesetz
2. Erfahrungssäule in Deutschland passen. Der Arbeitgeber kann
Die Erfahrungssäule ermöglicht es Fachkräften selbst entscheiden, welche formalen Deutsch-
ohne formalen Berufsabschluss, aber mit mehr- kenntnisse er für die zu besetzende Position als
jähriger Berufserfahrung, nach Deutschland ausreichend ansieht.
einzuwandern.
Berufserfahrung mehr im Fokus Anerkennungspartnerschaft
Bisher waren die zentralen Voraussetzungen Die Durchführung von Qualifizierungsmaßnah-
für den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt men in Deutschland zielt darauf ab, die volle
im Regelfall eine in Deutschland anerkannte Gleichwertigkeit der ausländischen Berufs-
Berufsqualifikation der Fachkraft und ein qualifikationen zu erlangen. Das Verfahren zur
Arbeitsplatzangebot durch ein Unternehmen. Anerkennung des Abschlusses können interna-
Ab jetzt können Personen mit ausländischem tionale Fachkräfte nun auch erst in Deutschland
Berufsabschluss und berufspraktischer Erfah- einleiten und durchführen.
rung unter bestimmten Voraussetzungen auch
ohne Anerkennung ihrer Berufsqualifikation Unternehmen und Fachkraft schließen dazu
in allen nicht-reglementierten Berufen nach eine Vereinbarung, die sogenannte Anerken-
Deutschland einreisen, um hier eine Erwerbstä- nungspartnerschaft. Damit wird ermöglicht,
tigkeit bei einem Arbeitgeber aufzunehmen. einen Aufenthaltstitel zur Ausübung einer
qualifizierten Beschäftigung zu erhalten und
Die Berufserfahrung muss dazu nachweis- ein erforderliches Anerkennungsverfahren der
lich zu der in Deutschland angestrebten Be- Berufsqualifikation erst nach der Einreise be-
schäftigung befähigen, das heißt zur Tätigkeit gleitend durchzuführen.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Fachkräftesäule Erfahrungssäule Potenzialsäule
Anerkannte Ohne anerkannte Arbeitsplatzsuche
Berufsqualifikation Berufsqualifikation,
mit Berufserfahrung
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