Page 21 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
P. 21

Einreiseprozess





            4. Anerkennungspartnerschaft                  5. Chancenkarte zur Jobsuche
            Das Visum zur Anerkennungspartnerschaft       Die      Chancenkarte ist ein neues Visum, das
            ermöglicht es Fachkräften aus Drittstaaten,   Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern die Möglich-
            auch ohne vorherige Berufsanerkennung nach    keit bietet, nach Deutschland einzureisen und
            Deutschland einzureisen und hier zu arbeiten,   vor Ort nach einer Arbeitsstelle zu suchen.
            während ihre ausländischen Berufsqualifikatio-  Es basiert auf einem Punktesystem, das
            nen anerkannt werden.                         verschiedene Kriterien wie Qualifikationen,
            Im Anerkennungsverfahren wird der aus-        Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und Alter
            ländische Berufsabschluss mit der deutschen   berücksichtigt. Mit der Chancenkarte können
            Referenzqualifikation verglichen und ein Be-  Fachkräfte bis zu sechs Monate in Deutschland
            scheid ausgestellt, der die (volle oder teilweise)   bleiben, um eine passende Beschäftigung zu
            Gleichwertigkeit bescheinigt. Um dieses Visum   finden. Während dieser Zeit dürfen sie auch
            zu erhalten, müssen Fachkräfte einen Arbeits-  Probearbeiten, um potenzielle Arbeitgeber von
            vertrag sowie eine Vereinbarung mit einem     ihren Fähigkeiten zu überzeugen.
            deutschen Arbeitgeber abschließen, in der sie
            sich verpflichten, die Anerkennung direkt nach   Für zwei vorgestellte Visaarten können Sie sich
            der Einreise zu beantragen.                   auf den nächsten beiden Seiten beispielhaft
            Der Arbeitgeber unterstützt die Fachkraft bei   eine Schritt-für-Schritt Anleitung, erstellt von
            der Anerkennung und muss Qualifizierungs-     „Make-it-in-Germany“, dem Portal der Bundes-
            maßnahmen ermöglichen, falls diese für die    regierung, anschauen.
            volle Gleichwertigkeit notwendig sind. Das
            Visum ist für bis zu 36 Monate gültig und bietet   www  fachkraefte-ak.de/wf/4
            den Fachkräften genügend Zeit, um den An-
            erkennungsprozess abzuschließen und sich in
            Deutschland beruflich zu etablieren.





































            Auf einen Blick: Visum zum Arbeiten für       Auf einen Blick: Visum zur Absolvierung einer
            Fachkräfte, mehr Informationen:               Berufsausbildung, mehr Informationen:
             www    fachkraefte-ak.de/wf/5                 www    fachkraefte-ak.de/wf/6




                                                                                                                  21
   16   17   18   19   20   21   22   23   24   25   26