Page 20 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Der Einreiseprozess



                     aus Drittstaaten













                     Unternehmen, die internationale Fachkräfte ein-  2. Fachkräfte
                     stellen möchten, müssen sich mit dem Einreise-  Das Visum zum Arbeiten für Fachkräfte ermög-
                     prozess nach Deutschland vertraut machen.    licht es qualifizierten Personen aus dem Aus-
                     Dieser Prozess umfasst mehrere Schritte und   land, eine Beschäftigung in Deutschland aufzu-
                     ist von verschiedenen Faktoren abhängig.     nehmen. Die ausländische Berufsqualifikation
                                                                  muss in Deutschland anerkannt oder mit einem
                     Fachkräfte und Auszubildende aus der europäi-  deutschen Abschluss vergleichbar sein.
                     schen Union oder dem      europäischen Wirt-
                     schaftsraum profitieren von der Arbeitnehmer-  Zudem wird ein konkretes Jobangebot von
                     freizügigkeit, die es ihnen ermöglicht, ohne   einem deutschen Arbeitgeber benötigt. Für
                          Visum oder      Arbeitserlaubnis nach        reglementierte Berufe, wie im Gesundheits-
                     Deutschland einzureisen und hier zu arbeiten.   wesen, ist eine Berufsausübungserlaubnis
                                                                  erforderlich. Wenn die      Fachkraft älter als 45
                     Drittstaatsangehörige, also Personen aus Nicht-  Jahre ist und zum ersten Mal nach Deutschland
                     EU-Ländern, die zum Zweck der Erwerbstätig-  kommt, muss sie ein bestimmtes Mindestbrut-
                     keit nach Deutschland kommen wollen, müssen   tojahresgehalt oder eine angemessene Alters-
                     vor der Einreise ein Visum bei der zuständigen   versorgung nachweisen.
                     deutschen Botschaft bzw. dem zuständigen
                     Konsulat beantragen. Einen Überblick verschie-
                     dener Einreisemöglichkeiten aus Drittstaaten   3. Berufserfahrene
                     haben wir Ihnen nachfolgend zusammenge-      Das Visum für Berufserfahrene ermöglicht es
                     stellt.                                      Personen mit einschlägiger Berufserfahrung, in
                                                                  Deutschland zu arbeiten, auch wenn sie keinen
                                                                  formalen oder anerkannten Abschluss haben.
                     1. Absolvieren einer Berufsausbildung        Voraussetzung ist ein konkretes Jobangebot
                     Das Visum zum Absolvieren einer Berufsausbil-  von einem deutschen Arbeitgeber.
                     dung ermöglicht es Personen aus Drittstaaten,
                     eine betriebliche oder schulische Ausbildung in   Das Visum für Berufserfahrene gilt nicht für alle
                     Deutschland zu beginnen. Voraussetzung ist ein   Berufsarten. Die genauen Anforderungen und
                     konkreter Ausbildungsplatz sowie ausreichende   zugelassenen Berufe können je nach
                     Deutschkenntnisse. Zudem muss der Lebens-         Herkunftsland und spezifischen Regelungen
                     unterhalt während der Ausbildung gesichert   variieren.
                     sein, entweder durch eine Ausbildungsvergü-
                     tung oder zusätzliche finanzielle Nachweise.










     20                Begriffserklärung im Glossar ab Seite 38
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