Page 22 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Auf einen Blick: Visum zum Arbeiten
für Fachkräfte
Visum- und Einreiseprozess für Einwanderer aus Drittstaaten mit Visumpflicht.
Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen (§ 5 AufenthG): Reisepass, Finanzierungsnachweis, kein
bestehender Ausweisungsgrund.
VORAUSSETZUNGEN PRÜFEN
▫ Gleichwertigkeit oder Vergleichbarkeit des ausländischen Hochschul- oder Berufsabschlusses
Schritt (Ggf. Berufausübungserlaubnis).
1 ▫ Konkretes Jobangebot in Deutschland oder gültiger Arbeitsvertrag.
▫ Mindestgehalt bei Personen über 45 Jahre beachten: Jahresbruttogehalt von mind. 49.830 € (im Jahr
2024) oder angemessene Altersvorsorge nachweisen.
Bitte beachten: Im Visumverfahren wird in der Regel die Zustimmung der BA eingeholt.
TERMINANFRAGE AN DEUTSCHE BOTSCHAFT
▫ Erforderliche Unterlagen vorbereiten: u. a. Arbeitsvertrag, Reisepass, Nachweis über anerkannten Schritt
Hochschul- bzw. Berufsabschluss, Visumantragsformular.
Bitte beachten: Über mögliche Wartezeiten bei der Terminbeantragung und ggf. zusätzliche erforderliche Unterlagen 2
informieren die deutschen Botschaften und Konsulate auf ihren Webseiten.
Informieren Sie sich über die Möglichkeit, den Einreiseprozess mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren mithilfe Ihres
Arbeitgebers zu verkürzen.
VISUM IM WOHNSITZLAND BEANTRAGEN
Schritt ▫ Vollständige Unterlagen mitbringen.
3 ▫ Gebühren: 75 € (in lokaler Währung).
Bitte beachten: Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Auslandsvertretung und Bearbeitungsaufwand teilweise
erheblich. Informieren Sie sich auf der Website der zuständigen Botschaft.
EINREISE NACH DEUTSCHLAND
▫ Erteilung des Einreisevisums zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung. Schritt
▫ Flugticket bzw. Reise nach Deutschland buchen. 4
Bitte beachten: Für die Erteilung des Einreisevisums ist die Vorlage einer gültigen Krankenversicherung erforderlich. Nach der
Einreise muss eine neue Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen werden.
AUFENTHALTSTITEL IN DEUTSCHLAND BEANTRAGEN
Schritt ▫ Wohnadresse in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anmelden.
5 ▫ Termin bei zuständiger Ausländerbehörde buchen.
▫ Liste der erforderlichen Unterlagen bei der Ausländerbehörde erfragen und vorbereiten.
▫ Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung (§§ 18a, 18b AufenthG) beantragen.
▫ Gebühren können bis zu 100 € betragen (§ 45 ff AufenthV).
Bitte beachten: Aufenthaltserlaubnis muss vor Ablauf des Einreisevisums beantragt werden.
Diese Übersicht ist eine vereinfachte Darstellung des Visumverfahrens. Die dargelegten Schritte dienen ausschließlich der Übersichtlichkeit des
Antragsverfahrens für Aufenthaltstitel. Weitere Details zum Visumverfahren und Informationen über wichtige Anlaufstellen erhalten Sie auf
www.make-it-in-germany.com.
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Stand: Januar 2024 © Make it in Germany; Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz