Page 38 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Glossar

















                     Anerkennungspartnerschaft
                     Die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland zielt darauf ab, die volle Gleich-
                     wertigkeit der ausländischen Berufsqualifikationen zu erlangen. Die Anerkennungspartnerschaft
                     ermöglicht es ausländischen Fachkräften, ihre berufliche Qualifikation in Deutschland anerkennen
                     zu lassen, während sie bereits im Land arbeiten. Dabei unterstützt der Arbeitgeber den Anerken-
                     nungsprozess und ermöglicht gegebenenfalls notwendige Nachqualifizierungen.


                     Arbeitserlaubnis
                     Eine Arbeitserlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, die es ausländischen Personen ermög-
                     licht, in Deutschland zu arbeiten. Diese Erlaubnis wird im Aufenthaltstitel vermerkt und ist für
                     Bürgerinnen und Bürger außerhalb der Europäischen Union und der Europäische Freihandelsasso-
                     ziation (kurz EFTA-Staaten) erforderlich. Der Aufenthaltstitel und somit auch die Arbeitserlaubnis
                     wird von der zuständigen Ausländerbehörde erteilt.


                     Arbeitskraft
                     Der Begriff „Arbeitskraft“ beschreibt allgemein jede Person, die eine spezifische Tätigkeit ausübt
                     und somit aktiv am Arbeitsmarkt teilnimmt und zur Wertschöpfung beiträgt. Dies kann sowohl un-
                     gelernte als auch gelernte Tätigkeiten umfassen. Arbeitskräfte sind in verschiedenen Branchen und
                     Berufsfeldern tätig und besitzen nicht zwangsläufig eine formale Ausbildung für den ausgeübten
                     Beruf.


                     Aufenthaltserlaubnis
                     Eine Aufenthaltserlaubnis ist eine behördliche Genehmigung, die es einer ausländischen Person
                     ermöglicht, sich in Deutschland aufzuhalten. Die Erlaubnis wird für bestimmte Zwecke, wie zum
                     Beispiel Arbeit, Studium oder Familie, erteilt. Die möglichen Zwecke sind über das Aufenthaltsge-
                     setz festgelegt und immer an bestimmte Voraussetzungen gebunden.



                     Aufenthaltsgesetz
                     Das Aufenthaltsgesetz regelt die Einreise, den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und Integration von
                     ausländischen Personen in Deutschland. Es enthält unter anderem Regelungen zu verschiedenen
                     Aufenthaltstiteln, Aufenthaltsdauern und den Vorrausetzungen zur Erteilung dieser Titel.








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