Page 39 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Glossar








            Aufenthaltstitel
            Ein Aufenthaltstitel ist eine behördliche Genehmigung, die es Drittstaatsangehörigen erlaubt, nach
            Deutschland einzureisen und sich für einen bestimmten Zeitraum dort aufzuhalten. Das Aufent-
            haltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor, wie z. B. die Aufenthalts-
            erlaubnis, das Visum oder die Blaue Karte EU. Ein Aufenthaltstitel erlaubt die Ausübung einer
            Erwerbstätigkeit, wenn dies im Aufenthaltsgesetz festgelegt ist oder der Aufenthaltstitel dies aus-
            drücklich gestattet.


            Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
            Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Unternehmen und Fachkräfte bzw. potenzielle
            Auszubildende aus Drittstaaten die Möglichkeit, das Einreiseverfahren nach Deutschland zu ver-
            kürzen. Mit einer Vollmacht der betreffenden Fachkraft/Auszubildenden kann das Unternehmen bei
            Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes das Verfahren bei der Ausländerbehörde einlei-
            ten. Zuständig für Unternehmen aus dem Landkreis Altenkirchen ist die zentrale Ausländerbehörde
            Kaiserslautern. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.


            Blaue Karte EU
            Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, der
            es ihnen ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Voraussetzung ist ein Hochschul-
            abschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt. IT-Spezialistinnen und
            –Spezialisten können eine Blaue Karte EU auch beantragen, wenn sie keinen anerkannten Hoch-
            schulabschluss besitzen, aber entsprechende Berufserfahrung vorweisen können.


            Chancenkarte
            Mit der Chancenkarte können qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten für einen begrenzten
            Zeitraum nach Deutschland kommen, um vor Ort nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Um die
            Chancenkarte zu erhalten, muss die Fachkraft eine anerkannte Berufs- oder Hochschulausbildung
            besitzen oder mindestens sechs Punkte in einem Punktesystem erreichen, das unter anderem die
            Qualifikationen, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und das Alter berücksichtigt. Zudem muss der
            Lebensunterhalt während des Aufenthalts gesichert sein.



            Drittstaaten
            Drittstaaten sind Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirt-
            schaftsraums sind. Bürgerinnen und Bürger dieser Länder benötigen einen Aufenthaltstitel, um in
            Deutschland zu arbeiten und zu leben. Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltstitels wird für die
            Einreise ein Visum benötigt.


            Engpassberufe
            Engpassberufe sind Berufe, in denen es in Deutschland einen Mangel an Fachkräften gibt. In diesen
            Berufen haben Unternehmen Schwierigkeiten, offene Stellen mit geeigneten qualifizierten Bewerbe-
            rinnen und Bewerbern zu besetzen.










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