Page 39 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Glossar
Aufenthaltstitel
Ein Aufenthaltstitel ist eine behördliche Genehmigung, die es Drittstaatsangehörigen erlaubt, nach
Deutschland einzureisen und sich für einen bestimmten Zeitraum dort aufzuhalten. Das Aufent-
haltsgesetz sieht insgesamt sieben verschiedene Aufenthaltstitel vor, wie z. B. die Aufenthalts-
erlaubnis, das Visum oder die Blaue Karte EU. Ein Aufenthaltstitel erlaubt die Ausübung einer
Erwerbstätigkeit, wenn dies im Aufenthaltsgesetz festgelegt ist oder der Aufenthaltstitel dies aus-
drücklich gestattet.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren haben Unternehmen und Fachkräfte bzw. potenzielle
Auszubildende aus Drittstaaten die Möglichkeit, das Einreiseverfahren nach Deutschland zu ver-
kürzen. Mit einer Vollmacht der betreffenden Fachkraft/Auszubildenden kann das Unternehmen bei
Vorliegen eines konkreten Arbeitsplatzangebotes das Verfahren bei der Ausländerbehörde einlei-
ten. Zuständig für Unternehmen aus dem Landkreis Altenkirchen ist die zentrale Ausländerbehörde
Kaiserslautern. Das Verfahren ist gebührenpflichtig.
Blaue Karte EU
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, der
es ihnen ermöglicht, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Voraussetzung ist ein Hochschul-
abschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestgehalt. IT-Spezialistinnen und
–Spezialisten können eine Blaue Karte EU auch beantragen, wenn sie keinen anerkannten Hoch-
schulabschluss besitzen, aber entsprechende Berufserfahrung vorweisen können.
Chancenkarte
Mit der Chancenkarte können qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten für einen begrenzten
Zeitraum nach Deutschland kommen, um vor Ort nach einem Arbeitsplatz zu suchen. Um die
Chancenkarte zu erhalten, muss die Fachkraft eine anerkannte Berufs- oder Hochschulausbildung
besitzen oder mindestens sechs Punkte in einem Punktesystem erreichen, das unter anderem die
Qualifikationen, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und das Alter berücksichtigt. Zudem muss der
Lebensunterhalt während des Aufenthalts gesichert sein.
Drittstaaten
Drittstaaten sind Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirt-
schaftsraums sind. Bürgerinnen und Bürger dieser Länder benötigen einen Aufenthaltstitel, um in
Deutschland zu arbeiten und zu leben. Unabhängig vom Zweck des Aufenthaltstitels wird für die
Einreise ein Visum benötigt.
Engpassberufe
Engpassberufe sind Berufe, in denen es in Deutschland einen Mangel an Fachkräften gibt. In diesen
Berufen haben Unternehmen Schwierigkeiten, offene Stellen mit geeigneten qualifizierten Bewerbe-
rinnen und Bewerbern zu besetzen.
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