Page 40 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Glossar
EU-Freizügigkeit
Die EU-Freizügigkeit ist ein grundlegendes Recht für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Es erlaubt ihnen, sich innerhalb der Europäischen
Union/dem Europäischen Wirtschaftsraum frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und
sich dort – für einen bestimmten Zeitraum - aufzuhalten.
Europäischer Wirtschaftrsraum
Der Europäische Wirtschaftsraum ist eine Wirtschaftszone, die die Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst. Er ermöglicht den freien Handel
und die Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb dieser Länder.
Die Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums verfügen über einen uneingeschränk-
ten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Ziel des Europäischen Wirtschaftsraums ist es, Han-
delshürden, abzubauen, wirtschaftliches Wachstum zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der
beteiligten Länder zu stärken.
Fachkraft
Eine Fachkraft ist eine Person, die eine anerkannte Berufsausbildung entsprechend der Ausbil-
dungsordnung abgeschlossen und eine vorgeschriebene Abschlussprüfung bestanden hat. Dies
schließt sowohl Personen mit einem anerkannten Hochschulabschluss als auch solche mit einer
anerkannten qualifizierten Berufsausbildung ein. Fachkräfte verfügen über spezialisierte Kennt-
nisse und Fähigkeiten in ihrem Berufsfeld und sind in der Regel in technischen, handwerklichen,
wissenschaftlichen, pflegerischen oder administrativen Berufen tätig.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein Bundesgesetz in Deutschland, das die Zuwanderung
qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern erleichtern soll. Es legt die rechtlichen Rahmen-
bedingungen fest, unter denen Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland arbeiten und leben
können. Ziel des Gesetzes ist es, dem Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen zu begegnen
und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.
Gleichwertigkeitsprüfung
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung, auch Anerkennungsverfahren genannt, wird eine ausländische
Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf verglichen und auf Gleichwertigkeit geprüft.
Dieses Verfahren ermöglicht es, die Berufsqualifikationen von Fachkräften aus dem Ausland in
Deutschland anzuerkennen.
Herkunftsland
Das Herkunftsland bezeichnet das Land, in dem eine Person geboren wurde oder dessen Staats-
bürgerschaft sie ursprünglich besitzt.
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