Page 40 - Fachkräftemagazin Wirtschaftsförderung Altenkirchen
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Glossar








                     EU-Freizügigkeit
                     Die EU-Freizügigkeit ist ein grundlegendes Recht für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen
                     Union und des Europäischen Wirtschaftsraums. Es erlaubt ihnen, sich innerhalb der Europäischen
                     Union/dem Europäischen Wirtschaftsraum frei zu bewegen, in jeden Mitgliedstaat einzureisen und
                     sich dort – für einen bestimmten Zeitraum - aufzuhalten.


                     Europäischer Wirtschaftrsraum
                     Der Europäische Wirtschaftsraum ist eine Wirtschaftszone, die die Mitgliedstaaten der Europäi-
                     schen Union sowie Island, Liechtenstein und Norwegen umfasst. Er ermöglicht den freien Handel
                     und die Freizügigkeit von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital innerhalb dieser Länder.
                     Die Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums verfügen über einen uneingeschränk-
                     ten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Ziel des Europäischen Wirtschaftsraums ist es, Han-
                     delshürden, abzubauen, wirtschaftliches Wachstum zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der
                     beteiligten Länder zu stärken.



                     Fachkraft
                     Eine Fachkraft ist eine Person, die eine anerkannte Berufsausbildung entsprechend der Ausbil-
                     dungsordnung abgeschlossen und eine vorgeschriebene Abschlussprüfung bestanden hat. Dies
                     schließt sowohl Personen mit einem anerkannten Hochschulabschluss als auch solche mit einer
                     anerkannten qualifizierten Berufsausbildung ein. Fachkräfte verfügen über spezialisierte Kennt-
                     nisse und Fähigkeiten in ihrem Berufsfeld und sind in der Regel in technischen, handwerklichen,
                     wissenschaftlichen, pflegerischen oder administrativen Berufen tätig.


                     Fachkräfteeinwanderungsgesetz
                     Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein Bundesgesetz in Deutschland, das die Zuwanderung
                     qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern erleichtern soll. Es legt die rechtlichen Rahmen-
                     bedingungen fest, unter denen Fachkräfte aus dem Ausland in Deutschland arbeiten und leben
                     können. Ziel des Gesetzes ist es, dem Fachkräftemangel in verschiedenen Branchen zu begegnen
                     und die wirtschaftliche Entwicklung zu fördern.


                     Gleichwertigkeitsprüfung
                     Bei der Gleichwertigkeitsprüfung, auch Anerkennungsverfahren genannt, wird eine ausländische
                     Berufsqualifikation mit einem deutschen Referenzberuf verglichen und auf Gleichwertigkeit geprüft.
                     Dieses Verfahren ermöglicht es, die Berufsqualifikationen von Fachkräften aus dem Ausland in
                     Deutschland anzuerkennen.


                     Herkunftsland
                     Das Herkunftsland bezeichnet das Land, in dem eine Person geboren wurde oder dessen Staats-
                     bürgerschaft sie ursprünglich besitzt.













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