Fortbildung Pflanzenschutzmittel & Biozide

Die Sachkunde zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln sowie die Fortbildung Biozide müssen alle drei Jahre durch eine Fortbildung aufgefrischt werden. Unsere 4-stündige kombinierte Fortbildungsveranstaltung wird online durchgeführt und umfasst die Themen „Rechtsgrundlagen“, „Pflanzenschutzmittel & Biozide kennen und bewerten“, „integrierter Pflanzenschutz & integrierte Schädlingsbekämpfung“, „Schadursachen erkennen“ und „Faktoren des Risikomanagements“.

Unsere Fortbildung ist

  • zielgruppenspezifisch: Unsere Trainer gehen bei der Konzeption der Schulung auf Ihre Fragestellungen und Wünsche ein.
  • immer auf dem neuesten Stand bezüglich Zulassungssituationen von PSM oder neuen Schaderregern.
  • wirtschaftlich: keine lange Anreise – keine Fahrtkosten.
  • interaktiv: Auflockerung der Unterrichtsinhalte durch ein Kahoot-Quiz
  • staatlich anerkannt: Teilnahmebescheinigung zur Sachkunde nach § 9 Absatz 4 des Pflanzenschutzgesetzes und nach § 11 Absatz 1 Nummer 2 der Chemikalien-Verbotsverordnung direkt als PDF.

Voraussetzung für eine Teilnahme an unserer Fortbildungsveranstaltung ist das Besitzen eines Pflanzenschutz-Sachkundenachweises zur Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Basisqualifikation sowie eine funktionierende Kamera und ein funktionierendes Mikrofon am PC.

Eine separate Biozid-Fortbildung bieten wir aktuell nicht an.

Bei Interesse an einer Onlineveranstaltung kontaktieren Sie bitte unsere Seminarleiter:
rolfallner@gobio-gmbh.de
l.horlacher@gobio-gmbh.de

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wenn Sie ihren Sachkundenachweis verloren haben, müssen Sie Kontakt mit der für Ihr Bundesland zuständigen Behörde aufnehmen (https://www.pflanzenschutz-skn.de). Die Mitarbeiter geben Ihnen Auskunft darüber, wie Sie fortzufahren haben.

Versäumen Sie es, innerhalb des Fortbildungszeitraumes von drei Jahren eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, dürfen Sie für den Zeitraum, der über die drei Jahre hinaus geht, keine Pflanzenschutzmittel abgeben/anwenden. Erst wenn Sie wieder eine Fortbildungsveranstaltung besucht haben, dürfen Sie wieder Pflanzenschutzmittel abgeben/anwenden.

Folgende Biozid-Produktgruppen müssen mit Beratung abgegeben werden:

  • PT7: Beschichtungsschutzmittel (Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken)
  • PT8: Holzschutzmittel (Produkte zum Schutz von Holz, ab dem Einschnitt im Sägewerk, oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstörende oder die Holzqualität beeinträchtigende Organismen, Insekten einbegriffen)
  • PT10: Schutzmittel für Baumaterialien (Produkte zum Schutz von Mauerwerk, Verbundwerkstoffen oder anderen Baumaterialien außer Holz gegen Befall durch Schadmikroorganismen und Algen)
  • PT14: Rodentizide (Produkte zur Bekämpfung von Mäusen, Ratten und anderen Nagetieren durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung)
  • PT18: Insektizide, Akarizide und andere Arthropoden (Produkte zur Bekämpfung von Arthropoden (zum Beispiel Insekten, Spinnentiere und Schalentiere) durch andere Mittel als Fernhaltung oder Köderung)
  • PT21: Antifoulingprodukte (Produkte zur Bekämpfung des Wachstums und der Ansiedlung von bewuchsbildenden Organismen (Mikroben und höhere Pflanzen- und Tierarten) an Wasserfahrzeugen, Ausrüstung für die Aquakultur und anderen im Wasser eingesetzten Bauten)

Nein, nur die Biozidprodukte, die den Rodentiziden, den Insektiziden oder den Antifouling-Produkten zugeordnet sind (vgl. §10 Verbot der Selbstbedienung der ChemBiozidDV).

Nein für die Abgabe von PSM muss der bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit vorliegen. Der SKN kann aber noch nachträglich hier beantragt werden: https://www.pflanzenschutz-skn.de. Wichtig ist, dass wenn die Prüfung schon mehr als 3 Jahre zurück liegt, auch ein aktueller Fortbildungsnachweis benötigt wird.

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