Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit einem Drittanbieter ist notwendig, wenn dieser personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Hosting-Anbieter, Newsletter-Dienst, Analysetools).
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Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit einem Drittanbieter ist notwendig, wenn dieser personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Hosting-Anbieter, Newsletter-Dienst, Analysetools).
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