Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit einem Drittanbieter ist notwendig, wenn dieser personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Hosting-Anbieter, Newsletter-Dienst, Analysetools).
Instagram Feed (z. B. über Plugins wie Smash Balloon oder Spotlight)
📌 Instagram ist Teil von Meta und kein Auftragsverarbeiter.
❌ Kein AV-Vertrag erforderlich, aber:
✅ Nutzer müssen über die Datenweitergabe informiert werden
✅ Consent-Tool nutzen, damit Instagram erst nach Zustimmung lädt
🔗 Weitere Infos: Meta Datenschutz