Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit einem Drittanbieter ist notwendig, wenn dieser personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet (z. B. Hosting-Anbieter, Newsletter-Dienst, Analysetools).
Damit Google Analytics DSGVO-konform genutzt werden kann, musst du einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) mit Google abschließen. So geht’s:
- Google-Konto öffnen
Logge dich in dein Google-Konto ein, mit dem du Google Analytics verwaltest:
🔗 Google Analytics Konto
- In die Kontoeinstellungen wechseln
- Klicke unten links auf “Verwaltung” (Admin)
- Wähle das entsprechende Konto aus
- Vertrag aufrufen
- Gehe zu “Kontoeinstellungen”
- Scrolle nach unten zu “Zusatz zur Datenverarbeitung”
- Klicke auf “Zusatz anzeigen”
- AV-Vertrag akzeptieren
- Prüfe die Vertragsbedingungen
- Trage ggf. deine Unternehmensdaten (z. B. Name und Adresse) ein
- Akzeptiere den Vertrag durch Aktivieren des Kontrollkästchens
- Speichern
- Standardvertragsklauseln prüfen (bei Datentransfer in die USA)
- Falls du Daten außerhalb der EU verarbeiten lässt, gelten die Standardvertragsklauseln (SCCs)
- Diese sind bereits in den Google Datenverarbeitungsbedingungen enthalten
💡 Tipp:
Aktiviere in den Google Analytics Daten-Einstellungen die IP-Anonymisierung, um Datenschutzrisiken weiter zu minimieren.
Fertig! 🎉 Dein Google Analytics AV-Vertrag ist jetzt aktiv und es muss nur noch ein Hinweis in der Datenschutzerklärung eingefügt werden auf der Webseite.